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Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung, die sie entsprechend ihren Leistungen und Neigungen durch Schwerpunktbildung befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse in der Sekundarstufe II ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch in berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.
Das Gymnasium umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10, im achtjährigen Bildungsgang die Klassen 5 bis 9, und die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II).
Der Unterricht wird in der Sekundarstufe I im Klassenverband und in Kursen als Wahlpflichtunterricht erteilt. Andere Unterrichtsformen können für begrenzte Zeit an die Stelle des Unterrichts im Klassenverband und in Kursen treten.
Das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang vergibt am Ende der Klasse 10 den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und erteilt mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Für Schülerinnen und Schüler mit besonders guten Leistungen wird die Berechtigung zum Besuch auch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erteilt.
Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang erteilt mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Es erteilt mit der Versetzung am Ende der Einführungsphase die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und vergibt den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Am Gymnasium werden außerdem nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Erste Schulabschluss und der Erweiterte Erste Schulabschluss vergeben.
Ein Schulträger kann
ein Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang errichten,
ein Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang in ein Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang umwandeln und
ein Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang in ein Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang umwandeln,
wenn dafür ein Bedürfnis besteht. Für das Verfahren gelten § 78 Absatz 5, § 80 und § 81.
Im Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang werden diese Abschlüsse nach Maßgabe der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen…
Einjährige Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Sinne einer beruflichen Grundbildung und den Erweiterten Ersten…
An der Sekundarschule werden der Erste Schulabschluss, der Erweiterte Erste Schulabschluss und der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vergeben. Mit…
An der Hauptschule werden der Erste Schulabschluss, der Erweiterte Erste Schulabschluss und der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vergeben. Mit dem…
Bei den Entscheidungen über die Aufnahme in die Schule nach den vorstehenden Absätzen gehören die Bildungsgänge des Gymnasiums zu einer einheitlichen Schulform.
An der Gesamtschule werden in der Sekundarstufe I der Erste Schulabschluss, der Erweiterte Erste Schulabschluss und der Mittlere Schulabschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.