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Der Erweiterte Erste Schulabschluss und der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) werden in Klasse 10 der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule, der Sekundarschule und des Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang nach einem Abschlussverfahren erworben. Die Noten im Zeugnis am Ende der Klasse 10 beruhen auf
den schulischen Leistungen in der Klasse 10 sowie Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und
den schulischen Leistungen im zweiten Halbjahr der Klasse 10 (§ 22 Absatz 2) in den übrigen Fächern.
Im Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang werden diese Abschlüsse nach Maßgabe der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe erworben.
Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 der öffentlichen und der als Ersatzschulen nach § 100 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW genehmigten Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang nehmen an den Prüfungen teil.
Für die Prüfungen an einer Schule ist im Rahmen der Vorgaben des Ministeriums die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm mit der Koordination beauftragte Lehrkraft verantwortlich.
Der Erste Schulabschluss wird nach Klasse 9, der Erweiterte Erste Schulabschluss und der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) werden nach Klasse 10…
Eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule, der Realschule, des Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang, der Sekundarschule oder der Gesamtschule erwirbt…
Eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule oder des Bildungsgangs der Hauptschule der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 erwirbt mit der Versetzung…
in den Klassen 7 bis 9 die Unterrichtsinhalte der Klasse 10 vor, erwerben am Ende der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und setzen…
Klasse 10 Typ A, die zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses führt und
Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die Klasse 10 versetzt, wenn die Bedingungen für die Vergabe des Ersten Schulabschlusses (§ 40 Absatz 3) erfüllt sind.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.