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Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, nehmen am Fach Praktische Philosophie teil, soweit dieses Fach in der Ausbildungsordnung vorgesehen und an der Schule eingerichtet ist. In der gymnasialen Oberstufe besteht die Verpflichtung, nach einer Befreiung vom Religionsunterricht das Fach Philosophie zu belegen.
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, am Unterricht im Fach Praktische Philosophie teilzunehmen, soweit die…
Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 31 Abs. 6 SchulG von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit oder zur Teilnahme nicht verpflichtet sind, belegen das…
Wer am Religionsunterricht nicht teilnimmt, nimmt am Unterricht in Allgemeiner Ethik teil. Wird Allgemeine Ethik nicht angeboten (§ 15 Absatz 1 des…
Wer durchgehend während der Hauptphase nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, muss zum Erreichen der erforderlichen Mindeststundenzahl beziehungsweise der…
Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen mit Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen). Er wird nach…
In der Qualifikationsphase werden verbindliche und wählbare Unterrichtsfächer dem sprachlich-literarisch-künstlerischen, dem gesellschaftswissenschaftlichen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.