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Durch die Pflichtfächer wird gewährleistet, dass der/die Studierende sowie in den keinem Aufgabenfeld zugeordneten Fächern Evangelische Religion/Katholische Religion/Allgemeine Ethik Unterricht im Umfang von insgesamt mindestens 40 Kurshalbjahren und im Durchschnitt der Kurshalbjahre insgesamt mindestens 31 Wochenstunden je Halbjahr erhält. Dabei soll die Wochenstundenzahl von 31 in den ersten beiden Halbjahren nicht unterschritten werden.
im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld,
im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld,
im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld
In diesem Rahmen und als Grundlage für die gemäß § 35 in die Gesamtqualifikation einzubringenden Kurse ist in den vier Halbjahren der Hauptphase eine durchgehende Belegung als Pflichtfächer wie folgt vorzunehmen:
Jeder/Jede Studierende belegt als Kernfächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache (Pflichtfremdsprache). Mindestens eines dieser Fächer ist auf erhöhtem Anforderungsniveau als L-Kurs zu belegen. Das zweite Fach, das auf erhöhtem Anforderungsniveau als L-Kurs belegt wird, ist ein weiteres der Kernfächer oder, sofern das Fach in der Einführungsphase belegt war, ein Fach aus der Gruppe der Fächer Biologie, Chemie, Physik, Erdkunde oder Politik. Dabei kann höchstens eine Fremdsprache als L-Kurs gewählt werden; eine mit Beginn der Einführungsphase neu einsetzende Fremdsprache kann nicht als L-Kurs belegt werden.
Jeder/Jede Studierende belegt zudem durchgehend als G-Kurs, soweit das Fach nicht bereits als L-Kurs belegt ist, das gesellschaftswissenschaftliche Fach Geschichte, eines der naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie oder Physik, eines der Fächer Evangelische Religion/Katholische Religion/Allgemeine Ethik, eines der Fächer Bildende Kunst/Musik sowie eines der Fächer Sport oder Informatik oder das Seminarfach.
Darüber hinaus belegt jeder/jede Studierende zum Erreichen der Mindeststundenzahl Neigungsfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau gemäß einer der Kombinationen in der Kombinationstafel (Anlage 11). Dabei dürfen die dort angegebene Anzahl und Stündigkeit der gewählten Neigungsfächer nicht unterschritten werden. Neigungsfach kann grundsätzlich jedes Fach gemäß § 14 Absatz 2 bis 4 aus dem Angebot der Schule sein, für das ein von der Schulaufsichtsbehörde genehmigter Lehrplan vorliegt und das der/die Studierende nicht gemäß Nummer 1 oder 2 belegt hat. Die Fächer Evangelische Religion/ Katholische Religion und Allgemeine Ethik können nicht gleichzeitig belegt werden. Zum Erreichen der Mindeststundenzahl kann auch das Seminarfach gemäß § 15 belegt werden. Studierende, die gemäß § 9 Absatz 3 eine in der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprache belegen, führen die neu beginnende Fremdsprache bis zum Abschluss des vierten Halbjahres der Hauptphase fort.
Wer am Religionsunterricht nicht teilnimmt, nimmt am Unterricht in Allgemeiner Ethik teil. Wird Allgemeine Ethik nicht angeboten (§ 15 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes), so muss zum Erreichen der erforderlichen Mindeststundenzahl beziehungsweise der erforderlichen Zahl einzubringender Kurse eine entsprechende Zahl von Kursen in einem weiteren Fach belegt werden.