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Der Nachteilsausgleich dient dazu, im Sinne der Chancengleichheit Benachteiligungen aufgrund von chronischen Erkrankungen, von Beeinträchtigungen oder Behinderungen zu verringern und möglichst auszugleichen und betroffenen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit auszuschöpfen und ihre Kompetenzen nachzuweisen.
Die Anwendung und Nutzung von Formen des Nachteilsausgleichs sind integraler Bestandteil der inklusiven Unterrichtsarbeit an allen Schulformen und in allen Klassenstufen; ein Nachteilsausgleich kann auch von den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler beantragt werden.
Durch Maßnahmen des Nachteilsausgleichs werden Bedingungen geschaffen, die den Zugang zur Aufgabenstellung und die Möglichkeit ihrer Bearbeitung gewährleisten, ohne dass dabei die inhaltlich-fachlichen Leistungsanforderungen des jeweiligen Bildungsganges geringer bemessen werden. Eine Leistung, die mit Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs erbracht worden ist, ist daher gleichwertig.