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Im Rahmen des Nachteilsausgleichs können die Bedingungen für mündliche, schriftliche oder praktische Leistungsfeststellungen der Beeinträchtigung angepasst werden. Mögliche Formen des Nachteilsausgleichs sind zum Beispiel:
die Gewährung einer verlängerten Bearbeitungszeit und zusätzlicher Pausen,
die Bereitstellung eines separaten Prüfungsraums und eine besondere Organisation des Arbeitsplatzes,
die Zulassung der Verwendung technischer Hilfsmittel,
die Zulassung der Verwendung bestimmter didaktischer Hilfs- oder Arbeitsmittel,
die Gewährung zusätzlicher personeller Unterstützung,
die Anpassung der Präsentation von Aufgaben und Ergebnissen,
die Modifizierung der Aufgabenstellung bei gleichwertigem Anspruchsniveau,
die Einrichtung von Sonderterminen oder die Verteilung von Prüfungsterminen über einen größeren Zeitraum.