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Das Ministerium für Umwelt ist zuständige Behörde für die Ausführung des Schulobstgesetzes, die Durchführung der Vorschriften über die Gewährung einer Beihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie Bananenerzeugnissen an Kinder nach Teil II Titel I Kapitel IV Abschnitt 4a der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 13/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 sowie für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 . Zuständigkeiten aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.