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Die Sachverständigengruppe hat die Aufgabe, die Kommission zu unterstützen bei
der Umsetzung, Überwachung und Bewertung der mit der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates eingeführten Schulobstregelung, nachstehend „die Schulobstregelung“ genannt, indem sie sie fachlich berät;
der Ausarbeitung des in Artikel 184 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Berichts.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.