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Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt treten die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz) vom 30. Oktober 1978 (Amtsbl. S. 1013), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. November 2000 (Amtsbl. S. 2035), und die Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz) in der Fassung vom 8. November 1978 (GMBl. Saar 1979 S. 135) außer Kraft.
§§ 7 bis 9 dieser Verordnung finden ab dem Schuljahr 2015/2016 für die dann bestehenden Klassenstufen 1 bis 4 keine Anwendung mehr. Auf die Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen findet diese Verordnung entsprechend Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften 2011 vom 15. Juni 2011 (Amtsbl. I S. 236) bis zu deren Auslaufen zum Ende des Schuljahres 2016/2017 in ihrer jeweils geltenden Fassung weiterhin Anwendung.