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Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schülerinnen und Schüler des Berufsvorbereitungsjahres und über die Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zum Übergang in die zweijährigen Berufsfachschulen vom 13. August 2014 (Amtsbl. I S. 359), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. April 2020 (Amtsbl. I S. 296), außer Kraft. Schülerinnen und Schüler, die nach der Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schülerinnen und Schüler des Berufsvorbereitungsjahres und über die Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zum Übergang in die zweijährigen Berufsfachschulen das Recht auf eine Wiederholungsprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses haben, können diese bis zum 31. Juli 2021 nach der vorgenannten Verordnung ablegen, es sei denn, dass sie schriftlich erklären, die Wiederholungsprüfung nach den Vorschriften dieser Verordnung ablegen zu wollen.
Treten Schülerinnen und Schüler nach Absatz 2 Satz 2 zum 1. August 2020 in den Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung ein, richtet sich die Wiederholungsprüfung nach den Vorschriften dieser Verordnung. Anlage 1 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 2 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 3 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 4 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 5 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument