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Der anteilig auf einen Fachoberschüler/eine Fachoberschülerin entfallende Zuschussbetrag ergibt sich, indem der Zuschussbetrag durch die Zahl der Schüler/innen der in der Trägerschaft des Antragstellers befindlichen Fachoberschulen geteilt wird.
Der Zuschussbetrag ist der Ist-Fehlbetrag nach dem kassenmäßigen Abschluss des Vorjahres bei dem Abschnitt 26 (Fachoberschulen) des Verwaltungshaushalts, erhöht um den für das gleiche Haushaltsjahr gewährten Schulsachkostenausgleich für Fachoberschüler/innen.