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Der anteilig auf einen Fachschüler/eine Fachschülerin mit Teilzeitunterricht entfallende Zuschussbetrag ergibt sich, indem der Zuschussbetrag durch die Schülermesszahl geteilt wird. Der anteilig auf einen Fachschüler/eine Fachschülerin mit Vollzeitunterricht entfallende Zuschussbetrag ergibt sich, indem das nach Satz 1 ermittelte Ergebnis mit der Zahl 3 vervielfacht wird.
Der Zuschussbetrag ist der Ist-Fehlbetrag nach dem kassenmäßigen Abschluss des Vorjahres bei dem Abschnitt 25 (Fachschulen) des Verwaltungshaushalts, erhöht um den für das gleiche Haushaltsjahr gewährten Schulsachkostenausgleich für Fachschüler/innen.
Die Schülermesszahl ist die Summe der Zahl der Fachschüler/innen mit Teilzeitunterricht und der mit 3 vervielfachten Zahl der Fachschüler/innen mit Vollzeitunterricht der in der Trägerschaft des Antragstellers befindlichen Fachschulen.