SchulSachKAV SL 1993 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 SchulSachKAV SL 1993Verordnung über den Schulsachkostenausgleich an kommunale Schulträger Vom 22. November 1993 § 5§ 7 Der Schulsachkostenausgleich für einen Schüler/eine Schülerin einer Schule für Behinderte beträgt 688,00 Deutsche Mark. § 5§ 7