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Der anteilig auf einen Berufsschüler/eine Berufsschülerin mit Teilzeitunterricht entfallende Zuschussbetrag ergibt sich, indem der Zuschussbetrag durch die Schülermesszahl geteilt wird. Der anteilig auf einen Berufsschüler/eine Berufsschülerin mit Vollzeitunterricht, einen Berufsfachschüler/eine Berufsfachschülerin oder einen Berufsaufbauschüler/eine Berufsaufbauschülerin entfallende Zuschussbetrag ergibt sich, indem das nach Satz 1 ermittelte Ergebnis mit der Zahl 3 vervielfacht wird.
Der Zuschussbetrag ist der Ist-Fehlbetrag nach dem kassenmäßigen Abschluss des Vorjahres bei dem Abschnitt 24 (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen) des Verwaltungshaushalts, erhöht um den für das gleiche Haushaltsjahr gewährten Schulsachkostenausgleich für Berufsschüler/innen, Berufsfachschüler/innen und Berufsaufbauschüler/innen.
Die Schülermesszahl ist die Summe der Zahl der Berufsschüler/innen mit Teilzeitunterricht und der mit 3 vervielfachten Zahl der Berufsschüler/innen mit Vollzeitunterricht, der Berufsfachschüler/innen und der Berufsaufbauschüler/innen der in der Trägerschaft des Antragstellers befindlichen Berufsschulen, Berufsfachschulen und Berufsaufbauschulen.