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Der Schulsachkostenausgleich wird auf Antrag des Schulträgers für jeweils ein Haushaltsjahr bis zum 30. November in einer Summe gewährt.
Die Anträge sind unter Verwendung der Formblätter gemäß Anlagen 1 bis 4 zum 1. Mai eines jeden Jahres beim Ministerium für Inneres und Sport einzureichen. Die zuständigen Rechnungsprüfungsämter haben die Angaben zu prüfen und den auf den Formblättern vorgesehenen Prüfungsvermerk abzugeben.