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Jede Verarbeitung personenbezogener Daten hat dem Zweck zu dienen, das Recht von Kindern und Jugendlichen auf schulische Bildung zu gewährleisten. Das schließt die Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere zu dem Zweck ein, allen Kindern und Jugendlichen eine für ihre chancengleiche Entwicklung erforderliche, gleichberechtigte Teilhabe an allen staatlicher Aufsicht unterstehenden Bildungsangeboten zu gewähren. Dieser Zweck umfasst auch, Kinder und Jugendliche nach den der Schule, dem Schulträger und der Schulaufsichtsbehörde im Einzelnen zugewiesenen Aufgaben in einem bedarfsgerecht ausgestalteten, seine Qualität sichernden und sich nach dem wissenschaftlichen Fortschritt weiterentwickelnden Schulsystem entsprechend ihren Anlagen und Fähigkeiten zu erziehen, zu unterrichten und auszubilden.