§ 44 Abs. 1 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Lehrerkonferenzen sind die Gesamtlehrerkonferenz und die Teilkonferenzen, insbesondere die Fachkonferenz und die Klassenkonferenz. Die Lehrerkonferenzen beraten…
§ 3 Abs. 1 SN-3476Lehrerkonferenzverordnung
Teilkonferenzen sind insbesondere die Fachkonferenz und die Klassenkonferenz (§ 44 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes).
§ 6 Abs. 1 SN-3476Lehrerkonferenzverordnung
Jede Lehrerkonferenz kann zur Beratung spezieller Fragen aus ihrem Aufgabenbereich ständige und nicht ständige Ausschüsse einsetzen.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SN-3476Lehrerkonferenzverordnung
das Zusammenwirken der in der Klasse unterrichtenden Lehrer,
§ 68 Abs. 5 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Lehrerkonferenz kann die Einrichtung von Teilkonferenzen beschließen und ihnen Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ganz oder teilweise übertragen. § 67…