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1An jeder Schule, deren Gesamtkonferenz mindestens dreißig stimmberechtigte Mitglieder umfasst, kann die Gesamtkonferenz nach Anhörung der Schulkonferenz einen Geschäftsführenden Ausschuss bilden. 2Der Geschäftsführende Ausschuss tritt bei Bedarf, mindestens aber viermal im Jahr zusammen.
1Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses sind 2Die Zahl der in den Geschäftsführenden Ausschuss zu wählenden Lehrkräfte wird von der Gesamtkonferenz festgesetzt. 3Wer seine Wahl angenommen hat, ist zur Mitarbeit im Ausschuss verpflichtet. 4§ 8 Abs. 5 Satz 2 dieses Gesetzes und § 32 Abs. 2 Satz 2 SchoG gelten entsprechend.
die Schulleiterin oder der Schulleiter als Vorsitzende oder Vorsitzender,
eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 22 Abs. 1 SchoG),
von der Gesamtkonferenz aus dem Kreis ihrer stimmberechtigten Mitglieder gewählte Lehrkräfte,
je eine Vertreterin oder Vertreter aus dem Kreis der in § 8 Abs. 2 Satz 1 Buchst. c Genannten, der jeweils von der Schüler- bzw. Elternvertretung der Schule zu bestimmen ist.
Die übrigen Mitglieder der Gesamtkonferenz können von dem Geschäftsführenden Ausschuss zu seinen Sitzungen mit beratender Stimme hinzugezogen werden.
1Der Geschäftsführende Ausschuss nimmt die Aufgaben der Gesamtkonferenz wahr, soweit sich die Gesamtkonferenz nicht bestimmte Aufgaben vorbehält. 2Die Gesamtkonferenz kann Grundsätze für die Arbeit des Geschäftsführenden Ausschusses beschließen; der Ausschuss ist an diese gebunden.
Der Geschäftsführende Ausschuss ist berechtigt, in Einzelfragen eine Entscheidung der Gesamtkonferenz herbeizuführen.
Der Geschäftsführende Ausschuss berichtet der Gesamtkonferenz regelmäßig über seine Tätigkeit.
Die Mitglieder der Ausschüsse werden von der Lehrerkonferenz aus ihrer Mitte gewählt. Der Schulleiter kann den Ausschüssen auf seinen Wunsch hin stets als…
Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses sind die oder der Vorsitzende der Schulregionkonferenz sowie aus dem Kreis der Mitglieder der Schulregionkonferenz…
1Die Gesamtkonferenz kann nach Anhörung der Schulkonferenz die Bildung von Teilkonferenzen nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen beschließen. 2Vorsitzende…
1Die Mitglieder der Schulregionkonferenz wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertretung. 2Die oder der…
1Für Entscheidungen, die lediglich die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler, insbesondere die schulischen Leistungen oder den weiteren schulischen…
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