§ 8 SHVVerordnung über die Erstattung von Kosten für Familien- und Haushaltshilfen von Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten bei Auslandseinsätzen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 ZÜSVVerordnung über zugelassene Überwachungsstellen (ZÜSV) Vom 20. Juni 2006
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 SchStVVerordnung über die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelabrechnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.