ZÜSV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 ZÜSVInkrafttretenVerordnung über zugelassene Überwachungsstellen (ZÜSV) Vom 20. Juni 2006 § 3Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 3