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Die erste Amtsperiode der Schiedsstellen dauert abweichend von § 4 bis 31. 12. 1997.
Die erste Amtsperiode nach Inkrafttreten dieser Verordnung beginnt am 1. März 2020 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2024. Die Amtsdauer der bis zum…
Die Amtsdauer der Schiedsstelle beträgt vier Jahre. Das Amt der während einer Amtsperiode neu hinzugetretenen Mitglieder endet mit dem Ablauf der Amtsperiode.
Die Amtsperiode der Mitglieder der Schiedsstelle sowie ihrer Stellvertretungen beträgt vier Jahre. Die Amtsdauer der während einer Amtsperiode neu…
Die Amtsdauer der Schiedsstelle beträgt 4 Jahre. Das Amt der während einer Amtsperiode neu hinzugetretenen Mitglieder endet mit dem Ablauf der Amtsperiode.
Die Amtsdauer der Mitglieder der Landesschiedsstelle und der erweiterten Schiedsstelle sowie ihrer Stellvertreter, die nicht nach § 3 Abs. 3 mit einjähriger…
Die Amtsperiode der Schiedsstelle beträgt vier Jahre. Die erste Amtsperiode endet am 31. Dezember 1989.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt 14 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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