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Für jedes Verfahren erhebt die Schiedsstelle je nach Aufwand eine Gebühr von 50 bis 2.500 Euro.
Die Gebühr wird mit der Bekanntgabe des Beschlusses der Schiedsstelle fällig.
Unter Berücksichtigung des Ergebnisses ihrer Entscheidung trifft die Schiedskommission auch eine Regelung über die Kostentragungspflicht der Parteien. Die Kosten ihrer Vertretung trägt jede Partei selbst.
Für jedes Verfahren der Schiedsstelle wird eine Gebühr von bis zu 2 500 € erhoben.
Wird das Schiedsverfahren in anderer Weise erledigt, wird eine Gebühr von 500 EURO erhoben.
Zur Deckung der Kosten der Schiedsstellen einschließlich der Geschäftsstellen ist von den Parteien eine Verfahrensgebühr zu entrichten. Die Verpflichtung zur…
Für jedes Verfahren der Schiedsstelle wird eine Verfahrensgebühr erhoben. Diese unterteilt sich in eine Grundgebühr von bis zu 5 000 Euro und eine…
Für jedes Verfahren der Schiedsstelle wird eine Verfahrensgebühr erhoben. Diese unterteilt sich in eine Grundgebühr von bis zu 5.000 Euro und eine…
Für jedes Verfahren der Schiedsstelle wird eine Verfahrensgebühr erhoben. Diese unterteilt sich in eine Grundgebühr von bis zu 5.000 Euro und eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.