§ 13a VermVerkProspVVerordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte
Der Verkaufsprospekt muss an hervorgehobener Stelle eine ausführliche Darstellung der Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der…
§ 13 Abs. 3 Nr. 8 VermAnlGGesetz über Vermögensanlagen
die Aussichten für die vertragsgemäße Zinszahlung und Rückzahlung unter verschiedenen Marktbedingungen,
Art. 44 Buchst. c 32017R2402das Funktionieren der Anforderungen in Bezug auf Sorgfaltspflichten nach Artikel 5 und der Transparenzanforderungen nach Artikel 7 sowie das Transparenzniveau…
Art. 26 Abs. 1 Buchst. c 32013R0345VERORDNUNG (EU) Nr. 345/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2013 über Europäische Risikokapitalfonds (Text von Bedeutung für den EWR)
die Bewertung der Angemessenheit der Informationsanforderungen gemäß Artikel 13 und insbesondere der Frage, ob diese Anforderungen ausreichen, um den Anlegern…
Art. 27 Abs. 1 Buchst. c 32013R0346VERORDNUNG (EU) Nr. 346/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (Text von Bedeutung für den EWR)
die Bewertung der Angemessenheit der Informationsanforderungen gemäß Artikel 14 und insbesondere der Frage, ob diese Anforderungen ausreichen, um den Anlegern…