Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für jedes Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) ist unter Mitwirkung des Beratenden Ausschusses für Behinderte bei dem Integrationsamt ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Der Wirtschaftsplan enthält alle im Wirtschaftsjahr zu erwartenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und benötigten Verpflichtungsermächtigungen. Er ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.
Der Wirtschaftsplan bedarf der Einwilligung des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales.