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Das Sondervermögen wird vom Landesamt für Jugend, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz verwaltet.
Der Zahlungsverkehr wird über ein Verwahrkonto bei der Landeshauptkasse des Saarlandes abgewickelt; es wird mit dem durchschnittlichen Vomhundertsatz, der auf dem Geldmarkt erreichbar ist, verzinst. Die Abrechnung durch die Landeshauptkasse des Saarlandes erfolgt nachträglich vierteljährlich.