Erwägungsgrund 16 32009R1099
Darüber hinaus beruhen kulturelle Traditionen auf überlieferten, akzeptierten oder gewohnheitsmäßigen Denk-, Handlungs- und Verhaltensmustern, die auch das von Vorfahren Weitergegebene oder Erlernte umfassen. Sie tragen zu nachhaltigen sozialen Bindungen zwischen den Generationen bei. Vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten weder den Markt für Erzeugnisse tierischen Ursprungs beeinflussen noch kommerzielle Gründe haben, ist es angebracht, die Tötung von Tieren im Rahmen solcher Veranstaltungen vom Anwendungsbereich dieser Verordnung auszunehmen.