§ 20 Offshore-ArbZVVerordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
§ 31 SeeUnterkunftsVVerordnung über die Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen
Diese Verordnung tritt am 1. November 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die See-Unterkunftsverordnung vom 25. Juli 2013 (BAnz AT 30.07.2013 V1) außer Kraft.
§ 31 Abs. 1 See-BAVVerordnung über die Berufsausbildung in der Seeschifffahrt
Diese Verordnung tritt am 15. September 2013 in Kraft.