§ 8 JArbSchUVVerordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.
§ 5 SeeArbG§119Abs4VVerordnung nach § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
§ 4 ArbZGV SLVerordnung über die Gewährung einer Ausgleichszahlung bei Arbeitszeitguthaben aus einer ungleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit Vom 24. Januar 2001
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1997 in Kraft.
§ 12 Abs. 1 SHAöAufArbb3V SLDritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Sanitär-, Heizungs- und Klempnertechnik-Handwerk Vom 8. Oktober 2025
Diese Verordnung tritt am 1. November in Kraft.