§ 9 SeeArbÜVVerordnung über die Überprüfung der Einhaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf Schiffen
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
§ 15 BinSchArbZVVerordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt
Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.
§ 7 See-ArbZNVVerordnung betreffend die Übersicht über die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeitnachweise in der Seeschifffahrt
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die See-Arbeitszeitnachweisverordnung vom 5. Juli 2002 (BGBl. I S. 2571) außer Kraft.
§ 4 ArbZGV SLVerordnung über die Gewährung einer Ausgleichszahlung bei Arbeitszeitguthaben aus einer ungleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit Vom 24. Januar 2001
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1997 in Kraft.
§ 12 HafenSchAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.