§ 5 SeeArbG§119Abs5VVerordnung nach § 119 Absatz 5 des Seearbeitsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 EBArbSchVVerordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des technischen Arbeitsschutzes bei Eisenbahnen des Bundes
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 12 ArbSVVerordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 SGB7§178Abs1V 2Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der Neurenten-Faktoren nach § 178 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
§ 9 SeeArbÜVVerordnung über die Überprüfung der Einhaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf Schiffen
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.