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Als Urlaubsentgelt ist dem Besatzungsmitglied die Heuer im Sinne des § 37 fortzuzahlen. Für Sachbezüge ist ein angemessener Abgeltungsbetrag zu gewähren.
Für jeden Urlaubstag sowie für jeden in den Urlaub fallenden Feiertag im Sinne des § 57 Absatz 3 Nummer 1 ist ein Dreißigstel der Heuer zu zahlen. Heuerteile, deren Höhe sich nach dem Ausmaß der Arbeit, dem Erfolg oder ähnlichen nicht gleichbleibenden Bemessungsgrundlagen richtet, sind bei der Berechnung des Urlaubsentgelts angemessen zu berücksichtigen.
Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs…
Während des Urlaubs erhalten Beschäftigte den durchschnittlichen Lohn der letzten zwölf Monate, mindestens jedoch den für ihre Tätigkeit zum Zeitpunkt des…
Alle Arbeitnehmer erhalten für jeden ihnen nach § 6 zustehenden Urlaubstag ein Urlaubsgeld von 20 Euro. Teilzeit-Arbeitnehmer und Aushilfen, die weniger als die…
Der Arbeitnehmer erhält für jeden Urlaubstag ein Urlaubsentgelt von 1/65 des Gesamtverdienstes der letzten abgeschlossenen 13 Wochen bzw. drei Monate sowie 50%…
Die Arbeitnehmer erhalten für jeden Urlaubstag 1/65 des Gesamtverdienstes der letzten abgerechneten 13 Wochen bzw. drei Monate. Das zusätzliche Urlaubsgeld…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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