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Die Arbeitnehmer erhalten für jeden Urlaubstag 1/65 des Gesamtverdienstes der letzten abgerechneten 13 Wochen bzw. drei Monate. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 50 % des nach Satz 1 errechneten Urlaubsentgeltes.
Bei der Berechnung des Gesamtverdienstes bleiben unberücksichtigt Auslösungen, Fahrtkostenersatz und Einmalzahlungen wie Prämien, Weihnachtsgratifikation, Jubiläumsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld.
Für unbezahlte Krankheits- oder Arbeitstage vermindert sich der Divisor um 1/65 pro Tag.