Gesetze
Gesetz wird geladen …
Alle Arbeitnehmer erhalten für jeden ihnen nach § 6 zustehenden Urlaubstag ein Urlaubsgeld von 20 Euro. Teilzeit-Arbeitnehmer und Aushilfen, die weniger als die Regelarbeitszeit leisten, erhalten das Urlaubsgeld im Verhältnis der mit ihnen vereinbarten Wochenstunden zu den regulären Wochenstunden in ihrem Tätigkeitsbereich.
Die Gewährung des Urlaubsgeldes ist an die Gewährung des Urlaubs geknüpft. Es wird insofern mit der Vergütung für den Monat gezahlt, in dem der Urlaub genommen worden ist. Der Betrieb kann aus Praktikabilitätsgründen eine andere Zahlungsweise wählen.