FlBeihV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 FlBeihVInkrafttretenVerordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen § 8Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 8Schlußformel