§ 2 ITSEAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 BehAppbAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 92 Nr. 3 SeeArbGSeearbeitsgesetz
die Ausbildungsdauer, die nicht weniger als zwei Jahre betragen soll,