§ 2 SchSiAusbV 2008Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 SegelmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Segelmacher und zur Segelmacherin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 KerAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 BeschMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik
Die Ausbildung dauert drei Jahre.