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Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig wird das Landeseisenbahngesetz vom 5. Februar 1957 (GV. NRW. S. 11), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. April 1992 (GV. NRW. S.175), wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
"Das Gesetz gilt auch für Zahnradbahnen des öffentlichen Verkehrs".
In § 13 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter "Bergbahnen und Seilbahnen" durch das Wort "Zahnradbahnen" ersetzt.
In § 39 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter "Bergbahnen und Seilbahnen" durch das Wort "Zahnradbahnen" ersetzt.
Verordnungen, die auf der Grundlage von nach Absatz 2 geänderten Vorschriften erlassen worden sind, gelten fort. Soweit in diesen Verordnungen auf nach Absatz 2 geänderte Vorschriften verwiesen wird, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten Der Minister für Verkehr, Energie und Landesplanung Hinweis: (Artikel 5 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294)) Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Vor dem Inkrafttreten begonnene Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen. Einer Nachholung von Verfahrenshandlungen, deren Erforderlichkeit sich erstmals aus den Vorschriften dieses Gesetzes ergibt, bedarf es nicht. Zum Textanfang
Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Zum selben Zeitpunkt treten außer Kraft:
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten gleichzeitig außer Kraft:
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Mit dem gleichen Zeitpunkt treten vorbehaltlich der Regelung des Absatzes 3 Rechtsvorschriften, deren Gegenstände in diesem Gesetz geregelt sind oder die ihm…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.