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Täglich ist vor Betriebsbeginn zu prüfen, ob die Anlage betriebs- und verkehrssicher ist. Wenn Mängel festgestellt werden, darf die Anlage nicht für den Verkehr freigegeben werden. Auch wenn die Mängel beseitigt sind, darf der Betrieb erst aufgenommen werden, wenn der Betriebleiter es ausdrücklich angeordnet hat.
In angemessenen Zeitabständen sind die für die Sicherheit besonders wichtigen Anlageteile sowie die gesamte Anlage zu überprüfen.
Ein Betriebsbuch ist zu führen, in das die für die Sicherheit des Betriebs erforderlichen Überprüfungen sowie alle die Anlage und den Betrieb betreffenden Vorkommnisse einzutragen sind.