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Die Stundentafel des Pflichtbereichs sowie des in dem auf den Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses bezogenen Bildungsgang ab der Klassenstufe 7 hinzutretenden Wahlpflichtbereichs ist in Anlage 1 dieser Schulordnung enthalten.
Grundsätzlich ist Französisch 1. Fremdsprache. Der Schüler kann Englisch als 1. Fremdsprache wählen, sofern es an der Schule angeboten wird.
Unterricht des Wahlbereichs kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Unterrichtskapazität außerhalb der in der Stundentafel festgelegten Wochenstundenzahlen des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs durchgeführt werden.
Im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 7 und im ersten Schulhalbjahr der Klassenstufe 8 sollen insgesamt fünf Betriebserkundungen in unterschiedlichen Berufsfeldern durchgeführt werden. Nach Abschluss der Betriebserkundungen ist möglichst bis zum Ende des der Abschlussklasse vorangehenden Schuljahres ein dreiwöchiges Betriebspraktikum durchzuführen; es kann in zwei Betrieben unterschiedlicher Berufsfelder stattfinden.