Gesetze
Gesetz wird geladen …
Voraussetzung für die Aufnahme in die Klassenstufe 5 der Sekundarschule ist der erfolgreiche Besuch der Klassenstufe 4 der Grundschule im vorausgegangenen Schuljahr.
In eine der Klassenstufen 6 bis 10 können Schüler anderer Schulformen der Sekundarstufe I aufgenommen werden. Der Schüler wird in die seinem bisherigen Bildungsgang entsprechende Klassenstufe aufgenommen; § 24 Abs. 1 bleibt unberührt. Die Aufnahme darf außer in den Fällen des Wohnsitzwechsels grundsätzlich nur zum Beginn des Schuljahres oder des zweiten Schulhalbjahres erfolgen.