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Diese Verordnung regelt das Aufnahmeverfahren an den öffentlichen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien des Saarlandes in den Fällen, in denen die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in der Klassenstufe 5 an der einzelnen Schule die Aufnahmefähigkeit der Schule übersteigt.
Für das Deutsch-Luxemburgische Schengen-Lyzeum Perl gelten die in dessen Schulordnung getroffenen Regelungen.
Diese Verordnung regelt auch das Verfahren des Übergangs von der Grundschule auf das Gymnasium.