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Das Serviceportal. NRW kann ohne weitere Schutzmaßnahmen für die Bereitstellung von elektronischen Verwaltungsangeboten genutzt werden, die einen Schutzbedarf in Bezug auf die Dimensionen „Vertraulichkeit“, „Integrität“ und „Verfügbarkeit“ von maximal „hoch“ haben. Für Verwaltungsangebote, die einen höheren Schutzbedarf haben, muss in Abstimmung zwischen der für das Verwaltungsangebot zuständigen Behörde und der für Serviceportal. NRW zuständigen Stelle geklärt werden, ob zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden können, die eine Bereitstellung des Verwaltungsangebots auf Serviceportal. NRW ermöglichen. Die nach § 6 zuständige Stelle stellt sicher, dass Serviceportal. NRW dem notwendigen Schutzbedarf gemäß Satz 1 und Satz 2 genügt.
Für die Übermittlung von Anträgen und erforderlichen Unterlagen an die zuständige Behörde gilt:
Die Datenübertragung soll mittels geeigneter, durch den IT-Planungsrat festgelegter Standards erfolgen.
Zur Datenübertragung der Anträge sollen geeignete, durch den IT-Planungsrat festgelegte strukturierte Dateiformate genutzt werden. Dem Antrag kann zusätzlich eine menschenlesbare Version des Antrags in PDF-Format beigefügt werden. Weichen die strukturierte Datei und die PDF-Datei inhaltlich voneinander ab, so gelten die Angaben in der strukturierten Datei. Von der Übermittlung der strukturierten Datei kann abgesehen werden, wenn für die Bearbeitung durch die zuständige Behörde ausschließlich die PDF-Datei genutzt wird.
Die Datenübertragung kann sowohl per Datenübermittlung an ein durch die zuständige Behörde genanntes technisches Zielsystem als auch durch Bereitstellung zum Abruf durch die zuständige Behörde erfolgen.
Die verantwortliche Stelle nach § 4 Absatz 2 legt die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Entgegennahme von erforderlichen Unterlagen fest und veröffentlicht diese im Informationsangebot von Serviceportal. NRW. Zu den technischen Rahmenbedingungen gehören insbesondere
zulässige Dateiformate,
maximale Dateigröße einzelner Unterlagen,
Anzahl und Gesamtgröße der Unterlagen und
Vorgaben zur Vermeidung von Schadprogrammen.
Angabe, ob für den Antrag die Schriftform erforderlich ist,
Für erforderliche Unterlagen, die nach den Absätzen 1 bis 3 übermittelt werden, gelten die Form- und Formatvorgaben, die im Rahmen der Antragsstellung über das…
Die Daten sollen in offenen Datei- oder Schnittstellenformaten und vorranging über offene Schnittstellen bereitgestellt werden. Zur Schnittstelle soll eine…
In das Portal werden technische Schnittstellen integriert, die eine Anbindung zu anderen elektronischen Datenverarbeitungssystemen der Verwaltung ermöglichen.…
Auf der Datenübertragungsplattform werden technische Schnittstellen integriert, die eine Anbindung zu anderen elektronischen Datenverarbeitungssystemen der…
Diese Verordnung regelt die technischen und funktionalen Rahmenbedingungen zur Bereitstellung von Verwaltungsleistungen über das Serviceportal.NRW im Sinne von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.