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Personen, die der Prostitution nachgehen, und deren Kunden sind verpflichtet, beim Beischlaf und bei beischlafähnlichen Handlungen Kondome zu verwenden. Die Verpflichtung zur Verwendung von Kondomen ist in Räumen und Einrichtungen, die zur Prostitution genutzt werden, durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.