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Der Abschluss der Einweisung und das Bestehen der Prüfung werden in einer Einweisungs- und Prüfungsbescheinigung, die den Anforderungen der Anlage 4 entsprechen muss, bestätigt. Die Einweisungs- und Prüfungsbescheinigung ist der zur Erteilung der Fahrberechtigung zuständigen Stelle auszuhändigen.