SFZG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 SFZGAnrechenbare FlächenGesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes im Saarland (Saarländisches Flächenzielgesetz - SFZG) Vom 12. Juni 2024*) § 4§ 6 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiFür die Anrechnung von Flächen ist § 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes anzuwenden. § 4§ 6