SFZG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietRaumordnung, Bodenverteilung, Wohnungsbau-, Siedlungs- und Heimstättenwesen, Wohnraumbewirtschaftung, Kleingartenwesen, Grundstückverkehrsrecht (außer land- und forstwirtschaftlichem Grundstücksverkehrsrecht)§ 6 SFZGFeststellung und Bekanntmachung des Erreichens der kommunalen TeilflächenzieleGesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes im Saarland (Saarländisches Flächenzielgesetz - SFZG) Vom 12. Juni 2024*) § 5§ 7 Leichte SpracheEinfache SpracheFür die Feststellung und Bekanntmachung des Erreichens der kommunalen Teilflächenziele ist § 5 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes anzuwenden. § 5§ 7