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(weggefallen)
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind sachlich zuständig
Für die Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist der Träger örtlich zuständig, in dessen Bereich der gewöhnliche…
Abweichend von § 98 Absatz 6 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist in den aufgrund des sachlichen Zuständigkeitswechsels nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 vom…
Für die Zuständigkeit der örtlichen Träger der Sozialhilfe und der Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben nach §§ 1 und 2 gilt § 98 des Zwölften Buches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.