§ 24 LA-EG-SaarGesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Bei der Anwendung der §§ 12, 15, 16, 18 Abs. 1 und des § 22 sind Zahlungen in Franken mit dem aus der Anlage ersichtlichen, am Tage der jeweiligen Zahlung…
§ 90 Abs. 1 StRSaarEGGesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
Die für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes in Franken ermittelten oder noch zu ermittelnden Einheitswerte sind auf den Beginn des…
§ 265 Abs. 2 BewGBewertungsgesetz
Soweit die §§ 40, 41, 44, 55 und 125 Beträge in Deutscher Mark enthalten, gelten diese nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgrößen fort.
Anlage LA-EG-SaarGesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1960, 646 Zahlungszeitraum Umrechnungssatz für 100 Franken 21. Juni 1948 bis 31. Dezember 1948 1,27 Deutsche Mark 1.…
§ 51 Abs. 5 StRSaarEGGesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
Für die Umrechnung von Frankenwerten in Deutsche Mark gilt § 1 Abs. 3 entsprechend.