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Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.
1Schulsozialarbeit trägt zur Erfüllung des Erziehungsauftrags von Schule bei. 2An den Regelformen der allgemein bildenden Schulen und den Förderschulen ist…
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 des Ersten Gesetzes zur…
Die Verantwortlichkeit der Träger der Jugendhilfe, die gesetzliche Aufgaben der Schulsozialarbeit nach dem vierten Kapitel des Achten Buches Sozialgesetzbuch,…
Die Aufgaben der Schulsozialarbeit nach § 13a des Achten Buches Sozialgesetzbuch werden im Rahmen der Leistungsverpflichtung der Jugendhilfe durch die Träger…
Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher Bildung sowie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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