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Schulsozialarbeit ist gemäß § 5b Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Juli 2022 (Amtsbl. I S. 1018), in der jeweils geltenden Fassung gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Sie umfasst präventive und intervenierende sozialpädagogische Angebote, die allen Schülerinnen und Schülern am Ort Schule kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden. In der Schulsozialarbeit arbeiten Fachkräfte (Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter) mit Lehrkräften gleichberechtigt zusammen, um alle Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung zu fördern und ihre Bildungschancen zu erhöhen.
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 9. Juli 1993 (Amtsbl. I S. 807), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), in der jeweils geltenden Fassung fördern gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung und Kultur als Schulaufsichtsbehörde die Schulsozialarbeit gemäß § 5b Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes und gewährleisten eine angemessene Ausstattung. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe können Träger der freien Jugendhilfe mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Schulsozialarbeit betrauen.
Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der…
1Schulsozialarbeit trägt zur Erfüllung des Erziehungsauftrags von Schule bei. 2An den Regelformen der allgemein bildenden Schulen und den Förderschulen ist…
1Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Sinne dieses Gesetzes sind Fachkräfte, die auf Grundlage ihres Auftrages gemäß § 13a des Achten Buches…
Jugendsozialarbeit gemäß § 13 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, indem Kinder und Jugendliche gefördert werden, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen…
Die Schulen, der Schulpsychologische Dienst, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe arbeiten bei der…
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Jugendsozialarbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleisten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.